AO § 69 ; InsO § 55 Abs 4 ; GmbHG § 64
Haftung des GmbH-Geschäftsführers für Einfuhrumsatzsteuer auf Einfuhren vor Insolvenzantrag:
Das FG habe § 55 Abs. 4 InsO übersehen, habe zu Unrecht eine Pflichtverletzung und grobe Fahrlässigkeit angenommen, habe ein Mitverschulden des HZA nicht geprüft, die aus § 64 GmbHG folgende Pflichtenkollision des Geschäftsführers nicht berücksichtigt und keine Haftungsquote gebildet.
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Verfahren ist erledigt durch: Urteil vom 26.09.2017, unbegründet.