AO § 238 ; GG Art 14 ; GG Art 2 Abs 1 ; GG Art 20 Abs 3
Verletzt die Höhe des Zinssatzes in § 238 AO (6 % p.a.) das Rechtsstaatsprinzip oder die Eigentumsgarantie für Zeiträume ab Januar 2012?
-- Zulassung durch BFH --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Verfahren ist erledigt durch: Aussetzung/Ruhen des Verfahrens (Beschluss vom 24.07.2019)
Hinweis: Das Verfahren erhält nach Fortsetzung/Wiederaufnahme ein neues Aktenzeichen.