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BFH Anhängiges Verfahren XI R 29/16

Aufnahme in die Datenbank am 20.06.2017

UStG § 27 Abs 1 ; UStG § 13b ; UStG § 14c ; UStG § 17 ; AO § 193 ; AO § 171 Abs 4 S 1 ; GG Art 2 Abs 1 ; GG Art 20 Abs 3

Rückgängigmachung des Vorsteuerabzugs aus Anzahlungsrechnungen über Bauleistungen:

1. Verstößt § 27 Abs. 1 Satz 2 und 3 UStG gegen das allgemeine Rückwirkungsverbot, soweit bei Anzahlungsrechnungen des Leistungserbringers zu Lasten des Leistungsempfängers (und nunmehrigen Steuerschuldners i.S. des § 13b UStG) eine Vorsteuerkorrektur zugelassen wird, ohne zu verlangen, dass der Leistungserbringer die vom Leistungsempfänger an diesen gezahlte Umsatzsteuer zurückgezahlt hat? Verdrängt § 27 Abs. 1 UStG die Vorschriften des § 14c und § 17 UStG?

2. Treten die Folgen der Verjährungshemmung nach § 171 Abs. 4 Satz 1 AO auch dann ein, wenn die Prüfungsanordnung anstatt nach § 193 Abs. 2 Nr. 2 AO nach § 193 Abs. 1 AO ergangen ist und nicht gesondert angefochten wurde?

-- Zulassung durch BFH --

Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger

Vorgehend: Hessisches Finanzgericht Urteil vom 28.09.2015 (6 K 1864/11)

Verfahren ist erledigt durch: Beschluss vom 30.07.2019 (Erledigung der Hauptsache).

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