GewStG § 9 Nr 1 S 2 ; BewG § 68 Abs 1 Nr 1 ; BewG § 68 Abs 2 S 1 Nr 2 ; BGB § 94
Ist die erweiterte Kürzung für Grundstücksunternehmen im Streitfall ausgeschlossen, da neben Grundbesitz auch die Bodenbefestigung im Bereich einer Tankstelle, eine Rohrpostanlage und Teile einer Küchenausstattung überlassen wurden und es sich hierbei um Betriebsvorrichtungen handelt? Verstößt bereits eine marginale Mitvermietung von Betriebsvorrichtungen gegen das Ausschließlichkeitsgebot?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Verfahren ist erledigt durch: Abgabe, Neues Aktenzeichen: III R 34/17