KraftStG § 3d Abs 1 S 1 ; KraftStG § 3d Abs 1 S 2 Nr 1 ; KraftStG § 3d Abs 4 ; KraftStG § 9 Abs 2 ; GG Art 3 Abs 1
Umrüstung eines Fahrzeugs zum Elektroauto - Steuerbefreiung - erstmalige Zulassung:
Ist ein Fahrzeug auch dann gemäß § 3d KraftStG von der Kraftfahrzeugsteuer zu befreien, wenn es vor dem 18. Mai 2016 zum reinen Elektrofahrzeug umgerüstet und als solches zum Straßenverkehr zugelassen wurde?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Verfahren ist erledigt durch: Abgabe, Neues Aktenzeichen: III R 41/17