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BFH Anhängiges Verfahren II R 12/17

Aufnahme in die Datenbank am 20.04.2017

KraftStG § 3d Abs 1 S 1 ; KraftStG § 3d Abs 1 S 2 Nr 1 ; KraftStG § 3d Abs 4 ; KraftStG § 9 Abs 2 ; GG Art 3 Abs 1

Umrüstung eines Fahrzeugs zum Elektroauto - Steuerbefreiung - erstmalige Zulassung:

Ist ein Fahrzeug auch dann gemäß § 3d KraftStG von der Kraftfahrzeugsteuer zu befreien, wenn es vor dem 18. Mai 2016 zum reinen Elektrofahrzeug umgerüstet und als solches zum Straßenverkehr zugelassen wurde?

-- Zulassung durch FG --

Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger

Vorgehend: Finanzgericht des Saarlandes Urteil vom 18.01.2017 (1 K 1250/15)

Verfahren ist erledigt durch: Abgabe, Neues Aktenzeichen: III R 41/17

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