KStG § 8c S 2 ; GG Art 3 Abs 1
Ist § 8c Satz 2 KStG i.d.F. des Unternehmensteuerreformgesetzes 2008 vom 14.08.2007 (BGBl I 2007, 1912) mit Art. 3 Abs. 1 GG insoweit vereinbar, als bei der unmittelbaren Übertragung innerhalb von fünf Jahren von mehr als 50 % (im Streitfall 80 %) des gezeichneten Kapitals an einer Körperschaft an einen Erwerber die bis zum schädlichen Beteiligungserwerb nicht genutzten Verluste vollständig nicht mehr abziehbar sind?
-- Normenkontrollverfahren --