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BFH Anhängiges Verfahren IV R 19/17

Aufnahme in die Datenbank am 20.02.2018

KAGG § 40a Abs 1 S 2 ; KAGG § 43 Abs 18 ; EStG § 3c Abs 2 ; KStG § 8b Abs 3 ; GG Art 20 Abs 3

Liegt in der durch § 43 Abs. 18 KAGG i.d.F. des Korb-II-Gesetzes von 22. Dezember 2003 angeordneten Anwendung des § 40a Abs. 1 Satz 2 KAGG auf den Veranlagungszeitraum 2003, wodurch negative Aktiengewinne aus der Beteiligung einer Personengesellschaft an Spezialfonds im Sinne von § 1 Abs. 2 Satz 1 KAGG bei ihren Gesellschaftern nur nach Maßgabe von § 3c Abs. 2 EStG bzw. § 8b Abs. 3 KStG berücksichtigt werden können, eine verfassungswidrige Rückwirkung?

-- Zulassung durch FG --

Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger

Vorgehend: Finanzgericht Baden-Württemberg Urteil vom 29.11.2017 (4 K 3397/15)

Verfahren ist erledigt durch: Aussetzung/Ruhen des Verfahrens (Beschluss vom 23.06.2020)

Hinweis: Das Verfahren erhält nach Fortsetzung/Wiederaufnahme ein neues Aktenzeichen.

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