UStG § 12 Abs 2 Nr 1
Unterliegt die Lieferung von Schlacht- und Schlachtnebenerzeugnissen dem ermäßigten Steuersatz?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Verwaltung
Verfahren ist erledigt durch: Abgabe, Neues Aktenzeichen: VII R 36/17
Aufnahme in die Datenbank am 18.08.2017
UStG § 12 Abs 2 Nr 1
Unterliegt die Lieferung von Schlacht- und Schlachtnebenerzeugnissen dem ermäßigten Steuersatz?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Verwaltung
Verfahren ist erledigt durch: Abgabe, Neues Aktenzeichen: VII R 36/17