EStG § 9 Abs 1 S 3 Nr 4a S 3
Wie ist der Gesetzeswortlaut "typischerweise arbeitstäglich" in § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4a Satz 3 EStG auszulegen? - Ist die Rechtsnorm nur anwendbar, wenn der Arbeitnehmer an sämtlichen seiner Arbeitstage den vom Arbeitgeber bestimmten Ort aufsuchen soll?
-- Zulassung durch BFH --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Verfahren ist erledigt durch: Beschluss vom 07.11.2017 (Erledigung der Hauptsache).