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BFH Anhängiges Verfahren VI R 33/17

Aufnahme in die Datenbank am 18.08.2017

EStG § 9 Abs 1 S 3 Nr 4a S 3

Wie ist der Gesetzeswortlaut "typischerweise arbeitstäglich" in § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4a Satz 3 EStG auszulegen? - Ist die Rechtsnorm nur anwendbar, wenn der Arbeitnehmer an sämtlichen seiner Arbeitstage den vom Arbeitgeber bestimmten Ort aufsuchen soll?

-- Zulassung durch BFH --

Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger

Vorgehend: Sächsisches Finanzgericht Urteil vom 14.03.2017 (8 K 1870/16)

Verfahren ist erledigt durch: Beschluss vom 07.11.2017 (Erledigung der Hauptsache).

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