AO § 268 ; AO § 280 ; AO § 277
Kann ein Antrag auf Aufteilung einer Gesamtschuld i.S. des § 268 AO bis zum Eintritt der Bestandskraft des Aufteilungsbescheids vom Steuerpflichtigen wieder zurückgenommen werden?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Verfahren ist erledigt durch: Beschluss nach § 126a FGO vom 15.05.2018.