Zum Hauptinhalt springen Zur Hauptnavigation springen Zum Footer springen
Zur Hauptnavigation springen Zum Footer springen

BFH Anhängiges Verfahren X R 8/17

Aufnahme in die Datenbank am 20.09.2017

EStG § 10 Abs 4b S 3 ; EStG § 10 Abs 1 Nr 4 ; EStG § 10d Abs 2 ; EStG § 2 Abs 4 ; EStR R 2

Ist nach Einführung des § 10 Abs. 4b EStG durch das Steuervereinfachungsgesetz 2011 bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens der Verlustabzug gemäß § 10d Abs. 2 EStG auch dann von dem um den Erstattungsüberhang aus Kirchensteuern nicht erhöhten Gesamtbetrag der Einkünfte vorzunehmen, wenn sich die erstatteten Kirchensteuerzahlungen in den betreffenden Jahren als Sonderausgaben nicht steuermindernd ausgewirkt haben?

-- Zulassung durch FG --

Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger

Vorgehend: Finanzgericht Baden-Württemberg Urteil vom 02.02.2017 (3 K 834/15)

Verfahren ist erledigt durch: Abgabe, Neues Aktenzeichen: IX R 34/17

Seite drucken