GKG § 52 ; EStG § 77
Bemessung des Streitwerts für eine Kostenerstattung nach § 77 EStG:
Wie bemisst sich im Fall eines (erfolgreichen) Untätigkeitseinspruchs in Kindergeldangelegenheiten der Streitwert nach § 52 GKG für eine Kostenerstattung nach § 77 EStG?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Verfahren ist erledigt durch: Abgabe, Neues Aktenzeichen: III R 46/17