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BFH Anhängiges Verfahren XI R 23/17

Aufnahme in die Datenbank am 21.11.2017

GKG § 52 ; EStG § 77

Bemessung des Streitwerts für eine Kostenerstattung nach § 77 EStG:

Wie bemisst sich im Fall eines (erfolgreichen) Untätigkeitseinspruchs in Kindergeldangelegenheiten der Streitwert nach § 52 GKG für eine Kostenerstattung nach § 77 EStG?

-- Zulassung durch FG --

Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger

Vorgehend: FG Hamburg Urteil vom 06.06.2017 (5 K 148/16)

Verfahren ist erledigt durch: Abgabe, Neues Aktenzeichen: III R 46/17

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