EStG § 32 Abs 4 S 2 ; EStG § 32 Abs 4 S 1 Nr 2 Buchst a
Kindergeldanspruch bei Fortbildung zur Betriebswirtin bzw. Bilanzbuchhalterin:
Ist die sich nach Abschluss der Ausbildung zur Steuerfachangestellten anschließende Fortbildung zur Betriebswirtin bzw. Bilanzbuchhalterin Teil einer mehraktigen Erstausbildung oder handelt es sich um eine Zweitausbildung, bei der kein Anspruch auf Kindergeld besteht?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Verfahren ist erledigt durch: Abgabe, Neues Aktenzeichen: III R 47/17