AO § 164 Abs 3 ; AO § 164 Abs 4 ; AO § 169 ; AO § 171 Abs 4
Hemmen vor Ablauf der regulären Festsetzungsfrist vorgenommene Prüfungshandlungen bezüglich bestimmter von einer Prüfungsanordnung erfasster Steuerarten den Ablauf der Festsetzungsfrist nach § 171 Abs. 4 Satz 1 AO auch bezüglich anderer in derselben Prüfungsanordnung aufgeführter Steuerarten, wenn wegen dieser weiteren Steuerarten Prüfungshandlungen erst nach Ablauf der regulären Festsetzungsfrist vorgenommen wurden?
--Zulassung durch BFH--
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Verfahren ist erledigt durch: Zurücknahme der Revision