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BFH Anhängiges Verfahren I R 20/18

Aufnahme in die Datenbank am 20.11.2019

EStG § 34c Abs 5 ; EStG § 19 Abs 1 S 1 Nr 1 ; AEUV Art 45 ; AEUV Art 56 ; AO § 171 Abs 10

Keine Steuerbefreiung nach dem Auslandstätigkeitserlass bei EU-finanzierten Entwicklungshilfeprojekten

Liegt eine unter Progressionsvorbehalt steuerfreie "Begünstigte Tätigkeit" nach Abschn. I Nr. 4 des Auslandstätigkeitserlasses nicht vor, wenn ein Entwicklungshilfeprojekt nicht im Rahmen der deutschen öffentlichen Entwicklungshilfe stattfindet, sondern durch Mittel der EU finanziert wird?

-- Zulassung durch FG --

Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger

Vorgehend: FG Köln Urteil vom 22.03.2018 (7 K 585/15)

Verfahren ist erledigt durch: Beschluss vom 13.07.2021 (Vorlage an EuGH)

Hinweis: Das Verfahren erhält nach Fortsetzung/Wiederaufnahme ein neues Aktenzeichen.

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