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BFH Anhängiges Verfahren VIII R 35/18

Aufnahme in die Datenbank am 19.02.2019

EStG § 20 Abs 6 S 1 ; EStG § 23 Abs 3 S 9 ; EStG § 20 Abs 6 S 5 ; GG Art 3 Abs 1

Ist im Veranlagungszeitraum 2013 eine horizontale ehegattenübergreifende Verrechnung von Altverlusten gemäß §§ 20 Abs. 6 Satz 1, 23 Abs. 3 Satz 9 EStG in Form einer beliebigen Übertragung von Beträgen möglich? Verstößt § 20 Abs. 6 Satz 5 EStG gegen Verfassungsrecht?

-- Zulassung durch BFH --

Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger

Vorgehend: Finanzgericht Baden-Württemberg Urteil vom 31.01.2018 (12 K 2623/16)

Verfahren ist erledigt durch: Aussetzung/Ruhen des Verfahrens (Beschluss vom 19.07.2021)

Hinweis: Das Verfahren erhält nach Fortsetzung/Wiederaufnahme ein neues Aktenzeichen.

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