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BFH Anhängiges Verfahren VIII R 41/18

Aufnahme in die Datenbank am 19.02.2019

EStG § 20 Abs 1 Nr 6 ; EStG § 22 Nr 5 S 1

Liegt eine gemäß § 22 Nr. 5 Satz 1 EStG zu versteuernde Direktversicherung -bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen- nur deshalb nicht vor, weil der Vertragsabschluss der Lebensversicherung im Zuge der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses erfolgte?

-- Zulassung durch BFH --

Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger

Vorgehend: Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil vom 16.03.2018 (3 K 2049/16)

Verfahren ist erledigt durch: Abgabe, Neues Aktenzeichen: X R 44/18

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