Zum Hauptinhalt springen Zur Hauptnavigation springen Zum Footer springen
Zur Hauptnavigation springen Zum Footer springen

BFH Anhängiges Verfahren XI R 36/18

Aufnahme in die Datenbank am 20.08.2019

AO § 129

Voraussetzungen für die Berichtigung eines Bescheides nach § 129 AO:

Ist die Anwendung des § 129 AO wegen sonstiger offenbarer Unrichtigkeit auch dann ausgeschlossen, wenn zwar die Fehlerhaftigkeit des Verwaltungsaktes bei dessen Erlass erkennbar ist, aber zur Berichtigung dieses Fehlers noch Sachverhaltsermittlungen der Finanzbehörde zur Höhe des zutreffenden Werts erforderlich sind?

-- Zulassung durch FG --

Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger

Vorgehend: FG München Urteil vom 17.09.2018 (7 K 2805/17)

Verfahren ist erledigt durch: Abgabe, Neues Aktenzeichen I R 47/18

Seite drucken