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BFH Anhängiges Verfahren I R 22/19

Aufnahme in die Datenbank am 18.10.2019

KStG § 8 Abs 3 S 2 ; GewStG § 8 Nr 1 Buchst e

Hinzurechnung von Miet- und Pachtzinsen

Gehört - vor dem Hintergrund des BFH-Urteils vom 14.06.2018  III R 35/15 (BFHE 261, 558, BStBl II 2018, 662), nach dem die gewerbesteuerrechtliche Hinzurechnung von Miet- und Pachtzinsen für Grundbesitz keinem strikten Folgerichtigkeitsgebot genügen muss - zu den teilweise hinzuzurechnenden Miet- und Pachtzinsen auch die vereinbarungsgemäß vom Mieter übernommene Grundsteuer, obwohl sie bei einem auf eigenem Grundstück betriebenen Gewerbebetrieb nicht zugerechnet würde?

-- Zulassung durch FG --

Rechtsmittelführer: Verwaltung

Vorgehend: FG Köln Urteil vom 21.02.2019 (10 K 2174/17)

Verfahren ist erledigt durch: Abgabe, Neues Aktenzeichen: III R 65/19

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