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BFH Anhängiges Verfahren III R 6/19

Aufnahme in die Datenbank am 20.09.2019

AO § 122 Abs 7 S 1 ; AO § 37 Abs 2

Ist die wirksame Bekanntgabe nach § 122 Abs. 7 Satz 1 AO des Aufhebungsbescheids über die Zusammenveranlagung gegenüber dem Ehemann zu verneinen, wenn zwar der Bescheid an beide Ehegatten gerichtet war, aber nur die Ehefrau Klage gegen den Zusammenveranlagungsbescheid erhoben und einen Aussetzungsantrag gestellt hat?

Kann in der Abgabe zweier getrennter Steuererklärungen dahingehend eine konkludente Erklärung gesehen werden, dass die Ehegatten keine gemeinsame Bekanntgabe von Steuerbescheiden wünschen?

Stellt die Annahme eines konkludenten Antrags auf Einzelbekanntgabe eine Verletzung des § 122 Abs. 7 AO dar?

-- Zulassung durch FG --

Rechtsmittelführer: Verwaltung

Vorgehend: Finanzgericht Baden-Württemberg Urteil vom 04.12.2018 (11 K 1210/16)

Verfahren ist erledigt durch: Abgabe, Neues Aktenzeichen: VII R 39/19

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