GewStG § 8 Nr 1 Buchst e
Fallen die für die Anmietung von Messestandsflächen gezahlten Entgelte unter § 8 Nr. 1 Buchst. e GewStG?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Verwaltung
Verfahren ist erledigt durch: Zurücknahme der Revision
Aufnahme in die Datenbank am 20.08.2019
GewStG § 8 Nr 1 Buchst e
Fallen die für die Anmietung von Messestandsflächen gezahlten Entgelte unter § 8 Nr. 1 Buchst. e GewStG?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Verwaltung
Verfahren ist erledigt durch: Zurücknahme der Revision