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beleuchtete Beschriftung der Regale in der Bibliothek des Bundesfinanzhofs

Anhängige Verfahren
des Bundesfinanzhofs

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BFH Anhängiges Verfahren II R 19/20

Aufnahme in die Datenbank am 20.10.2020

GrEStG § 1 Abs 1 Nr 1 ; GrEStG § 9 Abs 1 Nr 1 ; GrEStG § 9 Abs 2 Nr 4

Stellt der Erlös aus dem Verkauf seitens der grundstücksveräußernden Kapitalgesellschaft von Anteilen der grundstückserwerbenden Kapitalgesellschaft eine Gegenleistung i. S. d. § 9 Abs. 2 Nr. 4 GrEStG dar, sodass dieser neben der vereinbarten Zahlungsverpflichtung in die Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer einbezogen wird, wenn die Zahlungsverpflichtung alleine unter dem Verkehrswert des Grundstücks liegt?

-- Zulassung durch FG --

Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger

Vorgehend: Hessisches Finanzgericht Urteil vom 17.06.2020 (5 K 2191/15)

Verfahren ist erledigt durch: Urteil vom 25.04.2023, unbegründet

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