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beleuchtete Beschriftung der Regale in der Bibliothek des Bundesfinanzhofs

Anhängige Verfahren
des Bundesfinanzhofs

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BFH Anhängiges Verfahren II R 41/20

Aufnahme in die Datenbank am 20.08.2021

BewG § 186 Abs 2 S 1 Nr 2 ; BewG § 157 Abs 1 S 1 ; BewG § 182 Abs 3 Nr 2

Ist im Hinblick auf die Ermittlung des Grundbesitzwertes bei der Einordnung von Hotelräumen auf die Bestimmungen des Mietvertrags abzustellen (hier: Mietvertrag über Gewerberäume) oder unter anderem auch eine behördliche Nutzungsgenehmigung als Beherbergungsbetrieb zu berücksichtigen, sodass ein Hotelgrundstück anzunehmen und das Sachwertverfahren anzuwenden ist? Sind Abweichungen von der ortsüblichen Miete gerechtfertigt, wenn die Schätzung einer üblichen Miete für die zu bewertenden Gruppen von Grundstücken nur aufgrund einer hinreichenden Zahl vermieteter Objekte gleicher oder ähnlicher Art, Lage und Ausstattung möglich ist? Ist der Bodenrichtwert in einer Großstadt geeignet, um den Grundbesitzwert bei Bestandsimmobilien im Wohnbereich angemessen zu ermitteln?

--Zulassung durch FG--

Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger

Vorgehend: FG München Urteil vom 07.12.2020 (4 K 2988/17)

Verfahren ist erledigt durch: Zurücknahme der Klage

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