AO § 172 Abs 1 S 1 Nr 2 Buchst a
Hat aufgrund eines während der Klagefrist gestellten Antrags auf Änderung einer Einspruchsentscheidung auch dann eine nochmalige vollständige rechtliche Überprüfung stattzufinden, wenn die streitigen Tat- oder Rechtsfragen bereits Gegenstand der (ersten) Einspruchsentscheidung waren?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Verfahren ist erledigt durch: Beschluss vom 02.02.2021, unzulässig