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BFH Anhängiges Verfahren III R 5/20

Aufnahme in die Datenbank am 20.04.2020

AO § 172 Abs 1 S 1 Nr 2 Buchst a

Hat aufgrund eines während der Klagefrist gestellten Antrags auf Änderung einer Einspruchsentscheidung auch dann eine nochmalige vollständige rechtliche Überprüfung stattzufinden, wenn die streitigen Tat- oder Rechtsfragen bereits Gegenstand der (ersten) Einspruchsentscheidung waren?

-- Zulassung durch FG --

Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger

Vorgehend: Finanzgericht Berlin-Brandenburg Urteil vom 26.11.2019 (5 K 5012/19)

Verfahren ist erledigt durch: Beschluss vom 02.02.2021, unzulässig

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