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BFH Anhängiges Verfahren III R 51/20

Aufnahme in die Datenbank am 18.12.2020

AufenthG § 23 Abs 1 ; EStG § 62 Abs 2 Nr 2 Buchst c ; EStG § 62 Abs 2 Nr 3 Buchst b

Erfordert § 62 Abs. 2 Nr. 3 Buchst. b EStG eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung? Ist die Vorschrift vielmehr auf einen voraussichtlich dauerhaften Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland abzustellen, für den indiziell unter anderem mehrjährige sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen bestanden und heranzuziehen sind?

--Zulassung durch BFH--

Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger

Vorgehend: Finanzgericht Berlin-Brandenburg Urteil vom 13.03.2019 (11 K 11049/18)

Verfahren ist erledigt durch: Beschluss vom 12.07.2023 (Erledigung der Hauptsache).

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