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beleuchtete Beschriftung der Regale in der Bibliothek des Bundesfinanzhofs

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BFH Anhängiges Verfahren III R 55/20

Aufnahme in die Datenbank am 18.12.2020

GewStG § 35c Abs 1 Nr 2 Buchst e ; GewStDV § 19 Abs 1 S 1 ; GewStDV § 19 Abs 2

Stellt ein die Anforderungen des § 19 Abs. 2 GewStDV erfüllendes Kreditinstitut i.S. von § 19 Abs. 1 Satz 1 GewStDV ein im Wesentlichen am Geld- und Kreditverkehr und damit an den eigentlichen Bankgeschäften ausgerichtetes Unternehmen dar oder müssen auch die Erlöse aus banktypischen Geschäften überwiegen? Führt eine Hinzuziehung von § 35c Abs. 1 Nr. 2 Buchst. e GewStG zu einem abweichenden Ergebnis?

--Zulassung durch FG--

Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger

Vorgehend: Hessisches Finanzgericht Urteil vom 26.08.2020 (8 K 622/19)

Verfahren ist erledigt durch: Urteil vom 30.11.2023, durcherkannt

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