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BFH Anhängiges Verfahren VI R 4/20 (VI R 38/12)

Aufnahme in die Datenbank am 20.01.2020

EStG § 9 Abs 6 ; EStG § 12 Nr 5 ; EStG § 52 ; BeitrRLUmsG ; GG

Sind Aufwendungen für eine --nach einem noch nicht durch einen berufsqualifizierenden Abschluss (Diplomprüfung) beendeten Erststudium-- nicht im Rahmen eines Dienstverhältnisses absolvierte Ausbildung zum Verkehrsflugzeugführer als vorab entstandene Werbungskosten abziehbar? Sind §§ 9 Abs. 6, 12 Nr. 5, 52 EStG i.d.F. des BeitrRLUmsG verfassungswidrig (insbesondere Verstoß gegen das objektive Nettoprinzip und das Rückwirkungsverbot)?

Im Verfahren VI R 38/12 erging am 17. Juli 2014 ein Vorlagebeschluss an das BVerfG (Az. 2 BvL 25/14). Das Verfahren VI R 38/12 war durch Beschluss vom 17. Juli 2014 ausgesetzt. Das Verfahren wurde wieder aufgenommen.

-- Zulassung durch FG --

Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger

Vorgehend: FG Köln Urteil vom 22.05.2012 (15 K 3413/09)

Verfahren ist erledigt durch: Zurücknahme der Revision

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