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BFH Anhängiges Verfahren VI R 9/20 (VI R 8/12)

Aufnahme in die Datenbank am 20.01.2020

EStG § 9 Abs 6 ; EStG § 12 Nr 5 ; EStG § 52 ; BeitrRLUmsG Art 2 ; BeitrRLUmsG Art 25 Abs 4 ; GG

Sind Aufwendungen für ein nicht im Rahmen eines Dienstverhältnisses absolviertes Erststudium als vorab entstandene Werbungskosten abziehbar? Sind §§ 9 Abs. 6, 12 Nr. 5, 52 EStG i.d.F. des BeitrRLUmsG verfassungswidrig (insbesondere Verstoß gegen das objektive Nettoprinzip, den Gleichheitssatz und das Rückwirkungsverbot)?

Im Verfahren VI R 8/12 erging am 17. Juli 2014 ein Vorlagebeschluss an das BVerfG (Az. 2 BvL 24/14). Das Verfahren VI R 8/12 war durch Beschluss vom 17. Juli 2014 ausgesetzt. Das Verfahren wurde wieder aufgenommen.

-- Zulassung durch FG --

Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger

Vorgehend: FG Münster Urteil vom 20.12.2011 (5 K 3975/09 F)

Verfahren ist erledigt durch: Zurücknahme der Revision

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