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BFH Anhängiges Verfahren VI R 11/20 (VI R 52/12)

Aufnahme in die Datenbank am 20.01.2020

EStG § 9 Abs 6 ; EStG § 12 Nr 5 ; EStG § 52 ; BeitrRLUmsG Art 2 ; BeitrRLUmsG Art 25 Abs 4 ; GG

Sind Aufwendungen für eine erstmalige, nicht im Rahmen eines Dienstverhältnisses absolvierte Ausbildung zum Berufspiloten als vorab entstandene Werbungskosten abziehbar? Sind §§ 9 Abs. 6, 12 Nr. 5, 52 EStG i.d.F. des BeitrRLUmsG verfassungswidrig (insbesondere Verstoß gegen das objektive Nettoprinzip und das Rückwirkungsverbot)?

Das Verfahren VI R 52/12 war durch Beschluss vom 14. Januar 2015 bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in den Verfahren 2 BvL 23, 24/14 ausgesetzt. Das Verfahren wurde wieder aufgenommen.

-- Zulassung durch BFH --

Rechtsmittelführer: Verwaltung

Vorgehend: FG München Urteil vom 15.03.2012 (12 K 2840/11)

Verfahren ist erledigt durch: Zurücknahme der Klage

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