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BFH Anhängiges Verfahren VI R 13/20 (VI R 72/13)

Aufnahme in die Datenbank am 20.01.2020

EStG § 19 ; EStG § 9 Abs 6 ; EStG § 12 Nr 5 ; EStG § 52 Abs 23d ; EStG § 52 Abs 30a ; BeitrRLUmsG Art 2 ; BeitrRLUmsG Art 25 Abs 4

1. Liegt den als vorweggenommene Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit geltend gemachten Aufwendungen für die erstmalige Ausbildung zum Verkehrsflugzeugführer ein die Abzugsfähigkeit der Aufwendungen begründendes Ausbildungsdienstverhältnis i.S. des § 12 Nr. 5 EStG zugrunde?

2. Ist die steuerliche Rückwirkung des § 9 Abs. 6 und des § 12 Nr. 5 EStG i.d.F. des BeitrRLUmsG verfassungskonform?

3. Verstößt die streitige Nichtanerkennung der Aufwendungen als vorweggenommene Werbungskosten wegen Durchbrechung des objektiven Nettoprinzips gegen die Verfassung?

Im Verfahren VI R 72/13 erging am 17. Juli 2014 ein Vorlagebeschluss an das BVerfG (Az. 2 BvL 27/14). Das Verfahren VI R 72/13 war durch Beschluss vom 17. Juli 2014 ausgesetzt. Das Verfahren wurde wieder aufgenommen.

-- Zulassung durch FG --

Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger

Vorgehend: Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht Urteil vom 04.09.2013 (2 K 159/11)

Verfahren ist erledigt durch: Zurücknahme der Revision

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