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BFH Anhängiges Verfahren VII R 2/20

Aufnahme in die Datenbank am 20.02.2020

KN Pos 4412 UPos 3210 ; KN Pos 4412 UPos 9940

Streitig ist die Frage der Eintarifierung eingeführter Holzplatten als "Sperrholz" mit der Code-Nr. 4412 3210 00 0 KN oder als dem "Sperrholz ähnliches Lagenholz" mit der Code-Nr. 4412 9940 00 0 KN und dabei insbesondere die Auslegung des Begriffs "meist" der ErlKN Pos 4412 (HS) RZ 01.0 und 02.0.

-- Zulassung durch FG --

Rechtsmittelführer: Verwaltung

Vorgehend: FG Bremen Urteil vom 21.11.2019 (1 K 61/19 (2))

Verfahren ist erledigt durch: Zurücknahme der Revision

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