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BFH Anhängiges Verfahren VII R 5/20

Aufnahme in die Datenbank am 20.04.2020

AO § 69 ; AO § 191 Abs 3 ; AO § 171 Abs 10 ; AO § 71 ; AO § 219

Haftung des GmbH-Geschäftsführers für Körperschaftsteuerschulden nebst Solidaritätszuschlag zur Körperschaftsteuer und Zinsen: Ergibt sich aus § 191 Abs. 3 Satz 4 Halbsatz 2 AO i.V.m. § 171 Abs. 10 AO, dass nach dem Erlass des Festsetzungsbescheids innerhalb eines Zweijahreszeitraums der Haftungsbescheid hätte ergehen müssen? Hätte der streitige Haftungsbescheid wegen der eingetretenen Festsetzungsverjährung nicht mehr ergehen dürfen?

-- Zulassung durch FG --

Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger

Vorgehend: Finanzgericht Berlin-Brandenburg Urteil vom 17.12.2019 (4 K 4241/16)

Verfahren ist erledigt durch: Zurücknahme der Revision

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