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BFH Anhängiges Verfahren VII R 9/20

Aufnahme in die Datenbank am 20.04.2020

ZK Art 220 Abs 1 ; ZK Art 29 Abs 1 ; ZK Art 32 Abs 1 Buchst a UAbs ii ; ZK Art 32 Abs 1 Buchst b UAbs iv

Sind im Drittland hergestellte Etiketten zum Aufkleben auf Einzelhandelsverpackungen (hier Lebensmittelkonserven) --anders als sog. Hangtags-- als untrennbare Bestandteile von Umschließungen im Sinne von Art. 32 Abs. 1 Buchst. a ii ZK, "die für Zollzwecke als Einheit mit den betreffenden Waren angesehen werden", einzuordnen? Erhöhen die innerhalb der Union angefallenen Entwicklungskosten der Druckvorlagen für diese Etiketten den Zollwert, oder handelt es sich um privilegierte Kosten für geistige Beistellungen nach Art. 32 Abs. 1 Buchst. b iv ZK?

-- Zulassung durch BFH --

Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger

Vorgehend: FG Hamburg Urteil vom 18.06.2019 (4 K 178/16)

Verfahren ist erledigt durch: Aussetzung/Ruhen des Verfahrens (Beschluss vom 17.01.2023)

Hinweis: Das Verfahren erhält nach Fortsetzung/Wiederaufnahme ein neues Aktenzeichen.

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