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BFH Anhängiges Verfahren VII R 44/20

Aufnahme in die Datenbank am 20.11.2020

TabStG § 1 Abs 1 S 1 ; TabStG § 1 Abs 2 Nr 3

Tabaksteuerrechtliche Behandlung von Tabak-Strips (größere Tabakblattstücke)

Sind Tabak-Strips als Rauchtabak zu qualifizieren und damit Steuergegenstand nach § 1 Abs. 2 Nr. 3 TabStG oder handelt es sich hierbei noch um Rohtabak, der aufgrund der noch notwendigen Arbeitsschritte bzw. Herstellungsprozesse nicht der Tabaksteuer unterliegt?

--Zulassung durch FG--

Rechtsmittelführer: Verwaltung

Vorgehend: FG Düsseldorf Urteil vom 08.07.2020 (4 K 1771/19 VTa)

Verfahren ist erledigt durch: Aussetzung/Ruhen des Verfahrens (Beschluss vom 14.12.2021)

Hinweis: Das Verfahren erhält nach Fortsetzung/Wiederaufnahme ein neues Aktenzeichen.

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