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beleuchtete Beschriftung der Regale in der Bibliothek des Bundesfinanzhofs

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BFH Anhängiges Verfahren VII R 45/20

Aufnahme in die Datenbank am 20.11.2020

EnergieStG § 2 Abs 4 ; EnergieStG § 2 Abs 1 Nr 5 ; EnergieStG § 2 Abs 1 Nr 4 Buchst b ; EGRL 96/2003 Art 2 Abs 3

Ist das streitgegenständliche Energieerzeugnis, welches aus Resten der Oleochemie hergestellt wird und nach einem Erhitzungsvorgang in Dieselaggregaten verwendet werden kann, nach § 2 Abs. 4 i.V.m. § 2 Abs. 1 Nr. 5 EnergieStG wie schweres Heizöl zu besteuern ist oder nach § 2 Abs. 4 i.V.m. § 2 Abs. 1 Nr. 4 lit b) EnergieStG wie schwefelarmes Gasöl?

--Zulassung durch FG--

Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger

Vorgehend: FG Hamburg Urteil vom 31.07.2020 (4 K 71/18)

Verfahren ist erledigt durch: Urteil vom 20.06.2023, Zurückverweisung

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