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BFH Anhängiges Verfahren VII R 56/20

Aufnahme in die Datenbank am 20.04.2021

AO § 37 Abs 2 ; EStG § 36 Abs 2 ; AO § 218 Abs 2

Ist § 37 Abs. 2 AO anwendbar, wenn Kapitalertragsteuer für tatsächlich nicht erzielte Kapitalerträge abgeführt wurde?

--Zulassung durch FG--

Rechtsmittelführer: Verwaltung

Vorgehend: Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil vom 20.10.2020 (5 K 1511/17)

Verfahren ist erledigt durch: Abgabe, Neues Aktenzeichen: VIII R 33/20

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