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BFH Anhängiges Verfahren VII R 57/20

Aufnahme in die Datenbank am 20.04.2021

AO § 47 ; AO § 191 Abs 1 ; AO § 231 ; AnfG § 2 ; AnfG § 3

Wird im Zusammenhang mit angefochtenen Rechtsgeschäften der Grundsatz der Akzessorietät des Duldungsanspruchs im Falle einer Fiskalerbschaft durchbrochen, obwohl dies im Anfechtungsgesetz nicht ausdrücklich normiert ist?

--Zulassung durch BFH--

Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger

Vorgehend: FG Düsseldorf Urteil vom 31.10.2019 (9 K 1482/17 AO)

Verfahren ist erledigt durch: Beschluss nach § 126a FGO vom 24.04.2024

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