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BFH Anhängiges Verfahren VIII R 22/20

Aufnahme in die Datenbank am 20.11.2020

EStG § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst b ; EStG § 20 Abs 1 Nr 1 S 3 ; EStG § 43 Abs 1 S 1 Nr 7c ; KStG § 27 Abs 3 ; KStG § 27 Abs 5

Ist bei Leistungen im Sinne von § 20 Abs. 1 Nr. 10 Buchst. b EStG eines Regiebetriebs an seine Trägerkörperschaft, für die rechnerisch das steuerliche Einlagekonto als verwendet gilt, die Behandlung als Einlagenrückgewähr an die Anwendung der Regelungen nach § 27 Abs. 3 und Abs. 5 KStG gebunden?

--Zulassung durch FG--

Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger

Vorgehend: FG Düsseldorf Urteil vom 23.06.2020 (6 K 2049/17 KE)

Verfahren ist erledigt durch: Zurücknahme der Revision

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