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beleuchtete Beschriftung der Regale in der Bibliothek des Bundesfinanzhofs

Anhängige Verfahren
des Bundesfinanzhofs

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BFH Anhängiges Verfahren X R 10/20

Aufnahme in die Datenbank am 18.09.2020

EStG § 10 Abs 1 Nr 3 Buchst b ; EStG § 10 Abs 1 Nr 3a ; EStG § 10 Abs 4 ; EStG § 10 Abs 4a

Sind die Beiträge zur freiwilligen privaten Pflegeversicherung entsprechend den Beiträgen zur Basis-Krankenversicherung und den Zahlungen an die gesetzliche Pflegeversicherung als unbeschränkt abzugsfähige Sonderausgaben i.S. des § 10 Abs. 1 Nr. 3 Buchstabe b, Nr. 3a EStG zu berücksichtigen, so dass sie sich über den Höchstbetrag i.S. des § 10 Abs. 4, Abs. 4a EStG hinaus auswirken können, weil nur so im Bedarfsfall im Pflegebereich der Leistungsumfang erhalten werden kann, der dem verfassungsrechtlich garantierten/angeordneten Sozialhilfeniveau oder Existenzminimum entspricht (vgl. Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 13.02.2008 – 2 BvL 1/06)?

-- Zulassung durch FG --

Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger

Vorgehend: Hessisches Finanzgericht Urteil vom 08.04.2020 (9 K 2170/17)

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