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beleuchtete Beschriftung der Regale in der Bibliothek des Bundesfinanzhofs

Anhängige Verfahren
des Bundesfinanzhofs

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BFH Anhängiges Verfahren X R 15/20

Aufnahme in die Datenbank am 20.10.2020

EStG § 10 Abs 1 Nr 3 Buchst b ; EStG § 10 Abs 2 S 1 Nr 1 Buchst c ; EStG § 10 Abs 2 S 1 Nr 1 Halbs 2 ; EStG § 52 Abs 18 S 3 ; AEUV Art 45

Streitig ist die Anwendung und Auslegung von § 10 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EStG n.F.: Der Kläger begehrt einen vollständigen Sonderausgabenabzug für Sozialversicherungsbeiträge, die im Rahmen seiner nichtselbständigen Tätigkeit in Luxemburg einbehalten und abgeführt wurden. Reicht bereits eine marginale steuerliche Berücksichtigung jener Aufwendungen im Beschäftigungsstaat aus, um ein inländisches Abzugsverbot zu rechtfertigen (vgl. § 10 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Buchstabe c EStG n.F.)?

Verstößt die Nichtberücksichtigung der anteiligen Vorsorgeaufwendungen in Gestalt der Pflegeversicherungsbeiträge gegen Unionsrecht?

-- Zulassung durch FG --

Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger

Vorgehend: Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil vom 15.01.2020 (1 K 1478/19)

Verfahren ist erledigt durch: Urteil vom 10.11.2021, unbegründet

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