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beleuchtete Beschriftung der Regale in der Bibliothek des Bundesfinanzhofs

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EuG Anhängiges Verfahren T-131/10

Aufnahme in die Datenbank am 11.06.2010

ZK Art 239 ; EWGV 2913/92 Art 239

Unternehmen gegen Kommission, Klage, eingereicht am 22.03.2010, mit dem Antrag,

- die Entscheidung der Europäischen Kommission Nr. REM 07/08 vom 16. Dezember 2009 insgesamt für nichtig zu erklären;

- der Kommission die Kosten aufzuerlegen.

(Die Klägerin beantragt die Nichtigerklärung der Entscheidung K(2009) 10005 endg. der Kommission vom 16.12.2009, mit der den französischen Behörden mitgeteilt wird, dass die Erstattung der Einfuhrzölle auf Thunfisch in Dosen mit Ursprung in Thailand an die Klägerin nicht gerechtfertigt ist.)

Verfahren ist erledigt durch: Urteil vom 24.11.2011 (n.v.).

Bisher nur auf Französisch veröffentlicht.

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