Zum Hauptinhalt springen Zur Hauptnavigation springen Zum Footer springen
Zur Hauptnavigation springen Zum Footer springen

EuG Anhängiges Verfahren T-269/12

Aufnahme in die Datenbank am 22.08.2012

EWGV 2913/92 Art 220 Abs 2 Buchst b ; ZK Art 220 Abs 2 Buchst b ; EWGV 2913/92 Art 239 ; ZK Art 239

Unternehmen gegen Kommission, Klage, eingereicht am 18.06.2012, mit dem Antrag,

1. den am 19. April 2012 zugestellten Beschluss COM (2010) 22 final der Kommission vom 18.01.2010, mit dem festgestellt wird, dass die nachträgliche Berücksichtigung der Einfuhrabgaben gerechtfertigt und der Erlass dieser Abgaben in einem bestimmten Fall nicht gerechtfertigt ist (Sache REM 2/08), für nichtig zu erklären;

2. der Beklagten die Kosten aufzuerlegen.

Verfahren ist erledigt durch: Urteil vom 12.03.2015 (ohne deutschsprachige Entscheidungsfassung; die Klage wurde als unzulässig abgewiesen, ABl EU 2015, Nr. C 138, 46).

Seite drucken