Zum Hauptinhalt springen Zur Hauptnavigation springen Zum Footer springen
Zur Hauptnavigation springen Zum Footer springen

EuG Anhängiges Verfahren T-432/12

Aufnahme in die Datenbank am 05.12.2012

EUV 585/2012 ; EGV 1225/2009 Art 11 Abs 2 ; EGV 1225/2009 Art 3 Abs 4 ; EGV 1225/2009 Art 9 Abs 4 ; EGV 1225/2009 Art 21

Unternehmen gegen Rat, Klage, eingereicht am 26.09.2012, mit dem Antrag,

- die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 585/2012 des Rates vom 26.06.2012 zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren bestimmter nahtloser Rohre aus Eisen oder Stahl mit Ursprung in Russland und der Ukraine im Anschluss an eine Auslaufüberprüfung nach Artikel 11 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1225/2009 und zur Einstellung des Verfahrens der Auslaufüberprüfung betreffend die Einfuhren bestimmter nahtloser Rohre aus Eisen oder Stahl mit Ursprung in Kroatien (ABl. L 174, S. 5) für nichtig zu erklären, soweit sie die Klägerinnen betrifft;

- dem Beklagten die Kosten dieses Verfahrens aufzuerlegen.

Verfahren ist erledigt durch: Urteil vom 30.04.2015 (keine deutschsprachige Entscheidungsfassung; die Klage wurde abgewiesen, ABl EU 2015, Nr. C 198, 30).

Seite drucken