KN Pos 9505 ; EUV 554/2012
Unternehmen gegen Kommission, Klage, eingereicht am 16.10.2012, mit dem Antrag,
- die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 554/2012 der Kommission vom 19. Juni 2012 zur Einreihung bestimmter Waren in die Kombinierte Nomenklatur für nichtig zu erklären;
- der Beklagten die Kosten aufzuerlegen.
Verfahren ist erledigt durch: Beschluss vom 22.01.2014 (deutschsprachige Entscheidungsfassung liegt noch nicht vor)