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EuG Anhängiges Verfahren T-468/12

Aufnahme in die Datenbank am 14.03.2013

KN Pos 9505 ; EUV 554/2012

Unternehmen gegen Kommission, Klage, eingereicht am 16.10.2012, mit dem Antrag,

- die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 554/2012 der Kommission vom 19. Juni 2012 zur Einreihung bestimmter Waren in die Kombinierte Nomenklatur für nichtig zu erklären;

- der Beklagten die Kosten aufzuerlegen.

Verfahren ist erledigt durch: Beschluss vom 22.01.2014 (deutschsprachige Entscheidungsfassung liegt noch nicht vor)

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