EGRL 112/2006 Art 62 Nr 1 ; EGRL 112/2006 Art 62 Nr 2 ; EGRL 112/2006 Art 63
Vorabentscheidungsersuchen des Varhoven administrativen sad (Bulgarien), eingereicht am 16.1.2012 zu folgender Frage:
1. Ist Art. 62 Nrn. 1 und 2 der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem dahin auszulegen, dass sich der Begriff des Steuertatbestands sowohl auf steuerbare als auch auf steuerfreie Umsätze bezieht?
2. Sollte die erste Frage verneint werden: Ist eine nationale Regelung wie die im Ausgangsverfahren anwendbare zulässig, wonach auch zum Zeitpunkt der Bewirkung steuerfreier Umsätze ein Steuertatbestand eintritt?
3. Haben die Art. 62 und 63 der Richtlinie 2006/112 unmittelbare Wirkung?
Verfahren ist erledigt durch: Urteil vom 07.03.2013