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EuGH Anhängiges Verfahren C-602/12 P

Aufnahme in die Datenbank am 11.04.2013

EGV 384/96 Art 3 ; EGV 384/96 Art 2 Abs 7 Buchst c ; EGV 2026/97 ; EGV 1225/2009 Art 3 ; EGV 91/2009

Unternehmen gegen Rat und Kommission, Rechtsmittel, eingereicht am 20.12.2012, mit dem Antrag,

1. das Urteil der Siebten Kammer des Gerichts vom 10. Oktober 2012 in der Rechtssache T-172/09, Gem-Year und Jinn-Well Auto-Parts (Zhejiang)/Rat in vollem Umfang aufzuheben;

2. durch endgültige Entscheidung,

- dem dritten Klagegrund bezüglich des gegen Art. 3 der Grundverordnung verstoßenden Fehlens einer Schädigung des Wirtschaftszweigs der Gemeinschaft stattzugeben;

- dem siebten Klagegrund bezüglich der rechtswidrigen Kompensierung einer Subvention durch die Ablehnung des Statuts eines unter marktwirtschaftlichen Bedingungen tätigen Unternehmens unter Verstoß gegen die Verordnung Nr. 2026/97 und Art. 2 Abs. 7 Buchst. c der Grundverordnung stattzugeben;

hilfsweise, die Sache an das Gericht zurückzuverweisen;

3. dem Rat und den Streithelfern zusätzlich zu ihren eigenen Kosten sämtliche den Rechtsmittelführerinnen im Laufe des vorliegenden und des Verfahrens vor dem Gericht angefallenen Kosten aufzuerlegen.

(Die Klage vor dem EuG war auf Nichtigerklärung der Verordnung (EG) Nr. 91/2009 des Rates vom 26.01.2009 zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren bestimmter Verbindungselemente aus Eisen oder Stahl mit Ursprung in der Volksrepublik China gerichtet.)

Vorgehend: EuG Urteil vom 10.10.2012 (T-72/09)

Verfahren ist erledigt durch: Urteil vom 11.09.2014 (deutschsprachige Entscheidungsfassung liegt noch nicht vor; das Rechtsmittel wurde zurückgewiesen, ABl EU 2014, Nr. C 409, 6)

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