EUV 689/2013
Französische Republik gegen Kommission, Klage eingereicht am 14.10.2013, mit dem Antrag,
- die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 689/2013 der Kommission vom 18. Juli 2013 zur Festsetzung der Ausfuhrerstattungen für Geflügelfleisch für nichtig zu erklären;
- der Kommission die Kosten aufzuerlegen.
Verfahren ist erledigt durch: Urteil vom 14.01.2016 (die Klage wurde abgewiesen, ABl EU 2016, Nr. C 78, 16-17).