EU Art 4 Abs 3
Kommission gegen Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland, Klage, eingereicht am 04.12.2013, mit dem Antrag,
- festzustellen, dass das Vereinigte Königreich dadurch gegen seine Verpflichtungen aus Art. 4 Abs. 3 EUV verstoßen hat, dass es rückwirkend das Recht der Steuerzahler eingeschränkt hat, Steuern zurückzufordern, die unionsrechtswidrig erhoben worden waren;
- dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland die Kosten aufzuerlegen.
Verfahren ist erledigt durch: Urteil vom 18.12.2014 (deutschsprachige Entscheidungsfassung liegt noch nicht vor; die Klage der Europäischen Kommisssion gegen das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland ist begründet, ABl EU 2015, Nr. C 65, 16).