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EuG Anhängiges Verfahren T-338/14

Aufnahme in die Datenbank am 10.07.2014

EUV 978/2012 ; EGV 732/2008

Unternehmen gegen Kommission, Klage eingereicht am 19.05.2014, mit dem Antrag auf Nichtigkeitserklärung des Beschlusses der Europäischen Kommission vom 19. März 2014, mit dem der Antrag auf Einleitung des Verfahrens zur Rücknahme der zugunsten von Indien, Pakistan und Äthiopien gewährten Zollpräferenzregelungen auf Rohhäute und halb verarbeitetes Leder gemäß den Abschnitten S-8a, S-8b und S-12a der Verordnung (EU) Nr. 978/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 über ein Schema allgemeiner Zollpräferenzen und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 732/2008 des Rates (ABl. L 303, S. 1) abgelehnt worden ist; der Kommission die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.

Verfahren ist erledigt durch: Beschluss vom 27.01.2015 (ohne deutschsprachige Entscheidungsfassung; die Klage wurde als unzulässig abgewiesen, ABl EU 2015, Nr. C 96, 20-21).

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