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EuGH Anhängiges Verfahren C-142/15 P

Aufnahme in die Datenbank am 16.06.2015

EUV 513/2013 ; EUV 748/2013

Unternehmen gegen Kommission, Rechtsmittel, eingelegt am 24.03.2015, mit dem Antrag,

- das Rechtsmittel für zulässig und begründet zu erklären,

- den Beschluss des Gerichts in der Rechtssache T-507/13 aufzuheben,

- die Nichtigkeitsklage in der Rechtssache T-507/13 für zulässig zu erklären, und

- die Rechtssache zur Entscheidung über die Nichtigkeitsklage an das Gericht zurückzuverweisen.

Vorgehend: EuG Urteil vom 14.01.2015 (T-507/13)

Verfahren ist erledigt durch: Beschluss vom 10.03.2016 (deutschsprachige Entscheidungsfassung liegt nicht vor; das Rechtmittel wurde zurückgewiesen; ABL EU 2016, Nr. C 200, 2).

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